Platzordnung für Dauercamper
Liebe Dauercamper,
im Interesse aller Gäste bitten wir Sie, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft auf dem Campingplatz stören könnte.
Mit dem Betreten des Campingplatzes erkennen alle Gäste und Besucher die nachfolgende Platzordnung an.
1. Geltungsbereich
Diese Platzordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Campingplatzes Beverbach aufhalten.
Mit dem Betreten des Campingplatzes wird diese Platzordnung als verbindlich anerkannt.
2. Anmeldung und Aufenthalt
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Betreiber gestattet.
Camping Beverbach – Familie Lux
Bevermühle 3
38524 Sassenburg - Dannenbüttel
Telefon / WhatsApp: +49 171 2939636
Der Betreiber ist berechtigt, Ausweispapiere einzusehen.
Besucher müssen beim Campingplatzbetreiber angemeldet werden.
Der Dauercamper ist dafür verantwortlich, dass sich seine Besucher ebenfalls an die Platzordnung halten.
Besucher dürfen das Campingplatzgelände nicht mit Fahrzeugen befahren.
3. Ruhezeiten
Die Ruhezeiten dienen der Erholung aller Gäste.
Mittagsruhe
13:00–15:00 Uhr
(von Ostern bis 01. Oktober)
Nachtruhe
22:00 – 06:00 Uhr
Während der Ruhezeiten dürfen keine Fahrzeuge den Campingplatz befahren.
Gäste, die nach 22:00 Uhr anreisen, nutzen bitte die Parkplätze vor dem Campingplatz.
Radio, Musik oder andere Tonquellen dürfen nur in Zimmerlautstärke betrieben werden.
4. Abfallentsorgung und Mülltrennung
Alle Abfälle sind getrennt in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Restmüll – schwarze Tonne (nur in Müllbeuteln)
Gelber Sack – Verpackungsmüll
Papier und Karton – blaue Tonne
Fremdmüll oder Sperrmüll dürfen nicht auf dem Campingplatz entsorgt werden.
Chemietoiletten dürfen ausschließlich an der vorgesehenen Entsorgungsstation im Sanitärgebäude entleert werden.
5. Haftung
Der Aufenthalt auf dem Campingplatz erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Der Betreiber haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhafter Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Eine Haftung für Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt wird nicht übernommen.
6. Videoüberwachung
Teile des Campingplatzgeländes werden zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Gewährleistung der Sicherheit videoüberwacht.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß DSGVO.
7. Hausrecht
Der Betreiber übt das Hausrecht aus.
Der Zutritt zum Campingplatz kann verweigert oder Personen des Platzes verwiesen werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.
Bereits gezahlte Campingentgelte werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
8. Waffenverbot
Das Mitführen oder Lagern von
-
Schusswaffen
-
Schreckschuss- und Gaswaffen
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Hieb- und Stichwaffen
-
pyrotechnischen Gegenständen
ist auf dem gesamten Campinggelände verboten.
9. Gesetzesverstöße
Straftaten werden zur Anzeige gebracht.
Der Besitz, Handel oder Konsum von Drogen oder Betäubungsmitteln ist auf dem gesamten Campingplatz verboten.
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
10. Fahrzeugverkehr
Auf dem gesamten Campinggelände gilt Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h).
Fußgänger haben Vorrang.
Alle Wege müssen jederzeit für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.
Fahrzeuge dürfen nur auf dem eigenen Dauerstellplatz geparkt werden.
Fremdfahrzeuge dürfen den Campingplatz nur zum Be- und Entladen befahren.
11. Sanitärgebäude
Im gesamten Sanitärgebäude gilt Rauchverbot.
Während Reinigungs- oder Wartungsarbeiten kann das Gebäude vorübergehend gesperrt sein.
12. Ordnung und Sauberkeit
Jeder Dauercamper ist verpflichtet, seinen Dauerstellplatz sowie angrenzende Wege sauber und gepflegt zu halten.
Dazu gehört auch die regelmäßige Pflege der Grünflächen.
13. Grillen und Feuer
Offene Feuerstellen sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
Grillen ist nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person gestattet.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
14. Tierhaltung
Hunde und andere Tiere sind nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.
Hunde müssen jederzeit angeleint sein.
Hinterlassenschaften der Tiere sind unverzüglich zu entfernen.
15. Nutzung der Dauerstellplätze
Die Nutzung der Dauerstellplätze erfolgt ausschließlich zu Erholungszwecken.
Eine Nutzung als dauerhafter Wohnsitz oder Erstwohnsitz ist nicht erlaubt.
16. Bauliche Veränderungen
Bauliche Veränderungen am Stellplatz sowie das Errichten von festen Anlagen, Terrassen, Überdachungen oder Zäunen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Betreibers erlaubt.
17. Gasprüfung
Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen müssen eine gültige Gasprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 607 besitzen.
Der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
18. Störung des Platzfriedens
Gäste, die durch ihr Verhalten den Platzfrieden nachhaltig stören oder wiederholt gegen die Platzordnung verstoßen, können vom Betreiber des Platzes verwiesen werden.
19. Inkrafttreten
Diese Campingplatzordnung tritt am 01.04.2026 in Kraft.
Alle vorherigen Platzordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Anerkennung der Platzordnung
Mit Abschluss eines Dauerstellplatzvertrages sowie mit dem Betreten des Campingplatzes erkennt der Stellplatznutzer diese Platzordnung an.
Camping Beverbach
Bevermühle 3
38524 Sassenburg - Dannenbüttel
